0611 1744203
LED-Entsorgung
Auswechselbare LED-Lampen und LED-Lampen mit fest eingebauten LEDs gehören wie Energiesparlampen nicht in den Hausmüll.
Diese Produkte sind zu diesem Zweck mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Lampen/Leuchtmittel, die unter das ElektroG fallen, also nicht in den Hausmüll gehören, müssen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden in haushaltsüblichen Mengen kostenlos bei kommunalen Sammelstellen und im Elektrofachhandel zurückgegeben werden.
Für Hersteller und Importeure ergibt sich aus dem Gesetz eine Registrierungs- und Rücknahmepflicht für LEDs
Glühlampen
Glühlampen und Halogenlampen dürfen über den Hausmüll entsorgt werden.
Energiesparlampen
Energiesparlampen, Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen enthalten wie Hochdruckentladungslampen geringe Mengen an Quecksilber und recyclingfähigem Leuchtstoff. Sie dürfen NICHT über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Privatpersonen und Gewerbetreibende müssen sie kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen zurückgeben.
Bruch von Energiesparlampen
Sollte eine Energiesparlampe zerbrechen, beachten Sie bitte folgende Regeln, um die Quecksilberbelastung so gering wie möglich zu halten.
Lüften Sie den Raum mindestens 15 Minuten gründlich und verlassen Sie den Raum in dieser Zeit, auch beim Aufräumen empfiehlt es sich, den Raum weiter zu lüften.
Wenn die Lampe in einer Leuchte zerbrochen ist, stellen Sie sicher, dass die Leuchte vom Stromnetz getrennt ist, um einen elektrischen Schlag zu vermeiden. (Sicherung entfernen / ausstecken)
Sammeln Sie alle Teile der Lampe auf, wenn möglich durch Fegen (Handschuhe anziehen).
Benutzen Sie ein feuchtes Einwegtuch oder Klebeband, um kleine Teile und Staub aufzunehmen.
Verwenden Sie einen Staubsauger nur, wenn die Oberfläche keine andere Möglichkeit zulässt (Teppich). Staubsaugerbeutel und Staubfilter entsorgen. Entsorgen Sie Lampenreste, Einwegtuch, etc, in einem Beutel, besser in einem fest verschlossenem Gefäß, und bringen dieses nach draußen.
Entsorgen Sie die zerbrochene Energiesparlampe, Tücher und Scherben etc. sachgemäß
Elektronische Geräte und Lampen
Elektronische Geräte und Lampen enthalten verwertbare elektronische Komponenten. Sie müssen als Elektronikschrott entsorgt werden.
Kommunale Sammelstellen finden Sie z.B. unter www.lightcycle.de